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«Nüs und Wichigs uf ein Blick»

Ersatzwahl Korporationsrat vom 27. September 2026

Amtliche Bekanntmachung

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Korporationsrates Weggis der Korporationsgemeinde Weggis für die Restamtsdauer 2024 – 2028

Für die Ersatzwahl des Präsidenten der Korporationsgemeinde Weggis sind innert der angesetzten Eingabefrist bis zum 10. August 2026, 12.00 Uhr, mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht worden.

Da mehr als ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt. Die Wahl wird deshalb im ordentlichen Urnenverfahren durchgeführt.

Folgende Kandidaten haben sich zur Wahl als Präsident der Korporationsgemeinde Weggis gestellt:

Alfred Xaver Zimmermann, 1964, Kreuzstrasse 1, 6353 Weggis
Beat Zimmermann, 1963, Hügeristrasse 21, 6353 Weggis

Der Urnengang findet am 27. September 2026 statt. Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen fristgerecht zugestellt.

KORPORATION WEGGIS

Zur Wahlanordnung

Aufruf zum Wasser sparen

Infolge der langanhaltenden Trockenheit sowie dem Ausbleiben von längeren Niederschlägen in den letzten Wochen und Monaten sind die Erträge aus dem Quellwasser stark zurückgegangen. Dem gegenüber ist der Trinkwasserverbrauch stark angestiegen. Entsprechend ist ein sorgsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit unserem Trinkwasser jetzt noch wichtiger als sonst.

Da in nächster Zeit kein Niederschlag zu erwarten ist, welcher die Situation entspannen würde, werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Weggis, Vitznau und Rigi Kaltbad vorsorglich zum Wasser sparen aufgerufen.

Wir appellieren an die Bevölkerung ab sofort folgendes zu beachten:

  • Bewässerungen des Gartens sind nur auszuführen, wenn es wirklich nötig ist.
  • Verzichten Sie auf das Wässern des Rasens.
  • Das Auto nicht mit Hilfe des Wasserschlauches, sondern mit Eimer und Schwamm reinigen.
  • Duschen statt Baden.
  • Setzen Sie nur volle Geschirrspüler und Waschmaschinen in Betrieb.
  • Für die Toilettenspülung beim „kleinen Geschäft“ reicht ein Teil des Spülkasteninhalts. Bei neueren Spülkästen kann der Spülvorgang problemlos unterbrochen werden.
  • Füllen Sie keine Gartenpools, sondern besuchen Sie die öffentlichen Seeplätze.
  • Lassen Sie Wasser nicht ungenutzt in den Abfluss laufen (Zähneputzen, Duschen, Rasieren usw.)

Mit diesen kleinen Massnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Trinkwasser helfen Sie uns die Trinkwasserressourcen zu schonen und möglichst weitere Massnahmen zu umgehen.

 

Besten Dank für Ihre Mithilfe – Wasserversorgung Rigi Kaltbad 

Waldbrandgefahr - Feuerverbot

Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen:

– Keine Feuer, auch nicht an Feuerstellen, in Feuerschalen oder Cheminées
– Kein Grillen auf Holzkohle- und auf Einweggrills
– Kein Wegwerfen von Streichhölzern oder Raucherware
– Kein Abbrennen von Feuerwerk
– Kein Steigenlassen von Heissluftballonen/Himmelslaternen 

Plakat_absolutes Feuerverbot_im Freien

Korporation Weggis | Luzernerstrasse 37 | 6353 Weggis | Telefon 041 390 17 75 |
E-Mail info@korporation-weggis.ch

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