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«Nüs und Wichigs uf ein Blick»

Angepasste Öffnungszeiten

3.-16. August 2026 ist die Kanzlei wie folgt geöffnet:

Dienstag, 4.8.2026             geschlossen
Donnerstag, 6.8.2026         geöffnet – 8.00-11.30 und 13.30-16.00 Uhr
Freitag, 7.8.2026                geöffnet – 8.00-11.30 und 13.30-16.00 Uhr

Montag, 10.8.2026              geöffnet – 8.00-11.30 Uhr
Dienstag, 11.8.2026            geöffnet – 8.00-11.30 Uhr
Donnerstag, 13.8.2026        geöffnet – 8.00-11.30 und 13.30-16.00 Uhr

Aufruf zum Wasser sparen

Infolge der langanhaltenden Trockenheit sowie dem Ausbleiben von längeren Niederschlägen in den letzten Wochen und Monaten sind die Erträge aus dem Quellwasser stark zurückgegangen. Dem gegenüber ist der Trinkwasserverbrauch stark angestiegen. Entsprechend ist ein sorgsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit unserem Trinkwasser jetzt noch wichtiger als sonst.

Da in nächster Zeit kein Niederschlag zu erwarten ist, welcher die Situation entspannen würde, werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Weggis, Vitznau und Rigi Kaltbad vorsorglich zum Wasser sparen aufgerufen.

Wir appellieren an die Bevölkerung ab sofort folgendes zu beachten:

  • Bewässerungen des Gartens sind nur auszuführen, wenn es wirklich nötig ist.
  • Verzichten Sie auf das Wässern des Rasens.
  • Das Auto nicht mit Hilfe des Wasserschlauches, sondern mit Eimer und Schwamm reinigen.
  • Duschen statt Baden.
  • Setzen Sie nur volle Geschirrspüler und Waschmaschinen in Betrieb.
  • Für die Toilettenspülung beim „kleinen Geschäft“ reicht ein Teil des Spülkasteninhalts. Bei neueren Spülkästen kann der Spülvorgang problemlos unterbrochen werden.
  • Füllen Sie keine Gartenpools, sondern besuchen Sie die öffentlichen Seeplätze.
  • Lassen Sie Wasser nicht ungenutzt in den Abfluss laufen (Zähneputzen, Duschen, Rasieren usw.)

Mit diesen kleinen Massnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Trinkwasser helfen Sie uns die Trinkwasserressourcen zu schonen und möglichst weitere Massnahmen zu umgehen.

 

Besten Dank für Ihre Mithilfe – Wasserversorgung Rigi Kaltbad 

Waldbrandgefahr - Feuerverbot

Im Wald und Waldesnähe (50m) ist verboten:

– Feuer zu entfachen.

Im ganzen Kantonsgebiet ist verboten:
– Feuern an unbefestigten Feuerstellen und das Benutzen von Einweggrills.
– Feuerwerke abzubrennen.
– Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen.

Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe

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