«Gsundi Fisch us üsem See»
Die Korporation Weggis ist Eigentümerin von 324 ha Fischenzen. Davon sind etwa 12 Laufkilometer als Ufergewässer mit unterschiedlichen Distanzen, bis 460 m vom Ufer zum offenen See vorzufinden. Das Revier erstreckt sich von,
a) der Weggis-Greppen Grenze bis zur Schiffshütte Postunen;
b) vom Trottenegg (sog. Eichstock) bis zum Acherbach und
c) vom Acherbach bis zur Vitznauer Grenze beim Sparren.
Diese Revierteile sind seit 1999 an den Fischerverein Weggis verpachtet (Somit darf kein Berufsfischer Netze setzen, ausser mit einer Sonderbewilligung für den Laichfischfang.
Die Fischpatente sind bei der Korporation und im Büro von Weggis Vitznau Rigi Tourismus erhältlich. Das Weggiser Fischpatent oder neu das ab 1. Januar 2016 erhältliche Gemeinschaftspatent Greppen/Weggis/Vitznau sind auch online unter www.fvweggis.ch bestellbar.
Zum Erhalt eines Jahrespatentes wird ein Sachkundenachweis SANA, das Schweizerische Fischereibrevet oder einen gleichwertigen ausländischen Angelschein benötigt.
Damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, werden die Fischer jeweils durch Fischereiaufseher des Fischervereins kontrolliert. Einige dieser Bestimmunen sowie weiteres und nützliches, wird jeweils auf der Internetseite publiziert und à jour gehalten.
Die Korporation Weggis ist verpflichtet, Ende Jahr dem lawa (Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Kanton Luzern) die Ausbeute aller Fische des jeweiligen Kalenderjahres mitzuteilen, weshalb jeder Fischer eine Fischfangstatistik zu führen hat. Die Daten dienen unter anderem zur statistischen Erfassung der einzelnen Fischsorten. Im Jahre 2010 wurde ein Fischatlas publiziert, welcher beim lawa, Abteilung Fischerei und Jagd, lawa@lu.ch, bezogen werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Fischereireglement unter Downloads.
Achtung: seit 1.1.2021 gilt ein schweizweites Aalfangverbot.
Naturschutzprojekt Hertensteinerbucht
Im Verlauf der letzten 200 Jahre wurden viele natürliche Seeufer zur Landgewinnung aufgeschüttet. Damit gingen wertvolle Lebensräume für Fische, Amphibien und Wasservögel für immer verloren. Im revidierten Gewässerschutzgesetz wird die Revitalisierung von Seeufern verlangt. Naturnahe Seeufer sind nämlich Kerngebiete der Artenvielfalt. Der Weiher in der Hertensteiner Bucht wird deshalb wieder mit dem See verbunden und sein Umland ökologisch aufgewertet. Dieses Gemeinschaftsprojekt wird auch von der Korporation unterstützt. Mehr Information finden Sie im Presseartikel der Wochenzeitung.